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OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 15 P 1/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 8 A 84/07
- OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 15 P 1/08
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- BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06
Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 15 P 1/08
Die Beigeladene hat ihr über § 23 Abs. 1 S. 4 HmbVerfSchG hinausgehendes Ermessen erkannt und dieses im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtmäßig ausgeübt (s. dazu BVerwG, Beschl. v. 01.08.2007, 20 F 10.06, Juris).Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Vorlage von Aktendetails (u. a. Verfügungen, Vermerke, Randbemerkungen, Hervorhebungen) vor allem im Rahmen einer umfangreichen Zusammenschau die künftige Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren und Rückschlüsse auf Arbeitsweisen und Methoden der Erkenntnisgewinnung sowie Rückschlüsse auf geheime Einschätzungen und Entscheidungsbildungen ermöglichen und daher aus Geheimschutzgründen unterbleiben darf (Beschl. v. 01.08.2007, a.a.O., Tz. 6-7; ebenso OVG Greifswald, Beschl. v. 22.10.2003, 12 P 7/03, NVwZ-RR 2004, 168).
- BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03
In-camera" -Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 15 P 1/08
Soweit der Kläger auf das Erfordernis verweist, dass die Ermessenserwägungen der Beigeladenen hinsichtlich jedes (einzelnen) Aktenbestandteils erkennen lassen müssten, warum dem Geheimhaltungsinteresse Vorrang vor dem Interesse an umfassender Sachverhaltsermittlung durch das Verwaltungsgericht und an effektivem Rechtsschutz eingeräumt werde, gilt dies nur, wenn die einzelnen Teile der betroffenen Akte aus unterschiedlichen Gründen für geheimhaltungsbedürftig erachtet werden (BVerwG, Beschl. v. 26.08.2004, 20 F 16.03, NVwZ 2005, 334). - BVerwG, 16.09.2004 - 20 F 20.03
Weigerung des Innenministeriums Behördenakten und Gutachten im …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 15 P 1/08
Auch gegenüber dem Anspruch des Klägers auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) vermag sich das Interesse des beigeladenen Landes an der notwendigen Geheimhaltung gewonnener Informationen und am Schutz der Informationsquellen, ihrer Arbeitsweise und der Vertraulichkeitszusagen an Informanten im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO durchzusetzen mit der Folge, dass die Verweigerung der Aktenvorlage berechtigt ist (BVerwG, Beschl. v. 16.09.2004, 20 F 20.03, Juris [Tz. 3 m. w. N.]).
- BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07
Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 15 P 1/08
b) Die Ansicht des Klägers, Auskünfte von Informanten seien nicht geheim, wenn Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass der Informant wider besseres Wissen oder leichtfertig gehandelt habe, vermengt die Frage der Aktenvorlagepflicht mit derjenigen der Beweislast für die Richtigkeit von Tatsachen, die den sog. Deckblattberichten bzw. den (darauf aufbauenden) Werturteilen zu entnehmen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.05.2008, 6 C 13.07, Juris). - BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03
In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 15 P 1/08
Das vorlegende Gericht ist davon der Sache nach - in seinem Beschluss vom 04.06.2008 ausgegangen; dies ist für das Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO bindend (BVerwG, Beschl. v. 24.11.2003, 20 F 13.03, BVerwGE 119, 229). - BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 19.03
Antrag auf Erteilung einer Aussagegenehmigung für alle Vorgänge des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 15 P 1/08
Sie steht nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.08.2004, 20 F 19.03, Juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 12 P 7/03
Rechmäßigkeit eine Vorlageverweigerung aus Gründen der Geheimhaltung im …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 15 P 1/08
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Vorlage von Aktendetails (u. a. Verfügungen, Vermerke, Randbemerkungen, Hervorhebungen) vor allem im Rahmen einer umfangreichen Zusammenschau die künftige Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren und Rückschlüsse auf Arbeitsweisen und Methoden der Erkenntnisgewinnung sowie Rückschlüsse auf geheime Einschätzungen und Entscheidungsbildungen ermöglichen und daher aus Geheimschutzgründen unterbleiben darf (…Beschl. v. 01.08.2007, a.a.O., Tz. 6-7; ebenso OVG Greifswald, Beschl. v. 22.10.2003, 12 P 7/03, NVwZ-RR 2004, 168).